Exposé 12060

Dingolfing - Charmante DHH mit idyllischem Garten in ruhiger Lage

  • Objekt-Nr:
    12060
  • Immobilienart:
    Doppelhaus
  • Vermarktungsart:
    Kauf
  • Adresse:
    84130 Dingolfing
  • Region:
    Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung
Mit der Verwendung des im nachfolgenden Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und der Firma Feuerlein Immobilien ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

§ 2 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung vorbehalten. Alle objektbezogenen Maße und Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs der Anmietung. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

§ 4 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist sofort zahlbar nach Rechnungsstellung. Firma Feuerlein Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Feuerlein Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet, der Firma Feuerlein Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

§ 5 Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 2,38 Monatskaltmieten Mieterprovision bei Mietobjekten, jeweils inkl. 19% gesetzlicher MwSt.

§ 6 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger das von uns angebotene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mit Angabe der Informationsquelle mitzuteilen.

§ 7 Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen entgangenen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages, der sich aus der Weitergabe ergibt, wirksam und fällig. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einem Lebensgefährten, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft an der der Kunde beteiligt ist, zustande kommen, ist der Kunde weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen.

§ 8 Doppeltätigkeit
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

§ 9 Haftung
Diana Feuerlein Immobilien bzw. Diana Feuerlein haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.